Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 142/03

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 31. Juli 2003 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 76/02 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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