Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 53/03

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 12.03.03 - 23 0 92/02 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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