Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 13 U 253/03

Tenor

Die Nichtigkeitsklage der Kläger gegen das Urteil des Senats vom 01. 10. 2003 – 13 U 34/03 – wird abgewiesen.

Die Kosten der Nichtigkeitsklage werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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