Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 164/03

Tenor

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung der Beklagten das am 21. August 2003 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 185/01 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.847,68 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.5.2001 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 18 % und der Beklagten zu 82 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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