Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 13 U 32/04

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 11. Dezember 2003 verkündete Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 29 O 218/03 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat auch die Kosten der Berufung zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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