Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 22/04

Tenor

Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) vom 8. Juni 2004 gegen den Beschluß der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 17. Mai 2004 - 89 T 19/04 - wird zurückgewiesen.


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