Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 11 U 93/01

Tenor

1.)

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 27.04.2001 (18 O 117/95) wird zurückgewiesen.

2.)

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

3.)

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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