Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 Wx 195/04

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 08.09.2004 - 1 T 334/04 - wird zurückgewiesen.

Der Betroffene hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.


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