Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 Wx 194/04

Tenor

Auf die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen werden die Beschlüsse des Amtsgerichts Siegburg vom 01.04.2004 - 241 XIV 241-B - und der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 13.09.2004 - 4 T 152/04 - aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass die am 01.04.2004 durch das Amtsgericht Siegburg angeordnete Abschiebehaft rechtswidrig war.

Die außergerichtlichen Auslagen des Betroffenen - auch für das Rechtsbeschwerdeverfahren - werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Streitwert beträgt 4.000,- EUR


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