Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 Wx 166/04

Tenor

Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigen der Antragsgegnerin vom 13.09.2004 gegen die Geschäftswertfestsetzung des Senats vom 31.08.2004 wird zurückgewiesen.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.


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