Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 8 Ss-OWi 48/04

Tenor

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Köln – die auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde zu entscheiden haben wird – zurückverwiesen.


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