Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 4 UF 90/04

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17. 2. 2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn - 42 F 107/03 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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