Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 Wx 204/04

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin vom 01.10.2004 gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 10.09.2004 - 29 T 228/03 - wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Geschäftswert der Rechtsbeschwerde: 4.000,- EUR


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.