Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 Wx 175/04

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 3. gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 19.07.2004 - 3 T 134/04 - wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 3. hat den übrigen Beteiligten deren außergerichtlichen Kosten im Rechtsbeschwerdeverfahren zu erstatten.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.


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