Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 Wx 217/04

Tenor

Die weitere Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 4. 10. 2004 - 29 T 56/ 03 - wird zurückgewiesen. Die Antragsgegner haben die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen. Von der Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten wird abgesehen.

Der Streitwert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 3800,- EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.