Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 11 U 4/00

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 3.12.1999 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (18 O 168/98) abgeändert.

Die Beklagten werden unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an den Kläger insgesamt 125.092,96 € zu zahlen. Von dem Gesamtbetrag haben die Beklagten zu 1) und 2) jeweils 21.891,27 €, der Beklagte zu 3) 31.273,24 € und die Beklagten zu 4) und 5) jeweils 25.018,59 € zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 15 % und die Beklagten insgesamt zu 85 %, nämlich die Beklagten zu 1) und 2) jeweils 17,5 %, der Beklagte zu 3) 25 % und die Beklagten zu 4) und 5) jeweils 20 % der auf die Beklagten entfallenden Kosten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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