Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 Wx 234/04

Tenor

1.

Die Verfahren 16 Wx 234/04, 16 Wx 235/04 und 16 Wx 236/04 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden, es führt die Sache 16 Wx 234/04.

2.

Die Gerichtskosten des gesamten Verfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet im übrigen nicht statt.

3.

Geschäftswert der Rechtsbeschwerde: 8.960,- EUR


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