Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 24 U 114/04

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20. Juli 2004 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 10 O 2/04 - abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.048,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juli 2003 zu zahlen.

Die Beklagte hat die Kosten beider Instanzen zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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