Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 194/04

Tenor

1.)

Die Berufung der Klägerin gegen das am 29.9.2004 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 655/03 - wird zurückgewiesen.

2.)

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

3.)

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % der zu erstattenden Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % der zu vollstreckenden Summe leistet.

4.)

Die Revision wird nicht zugelassen.


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