Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Ws 151/05

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Angeklagten mit folgender Maßgabe verworfen:

Gegen ihn besteht der dringende Tatverdacht der sexuellen Nötigung (§ 177 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB).


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