Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 8 Ss-OWi 90/05

Tenor

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 27. September 2004 wird als unbegründet verworfen.

Der Betroffene hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.


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