Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 13 W 28/05

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der angefochtene Beschluss aufgehoben und der Rechtspfleger angewiesen, den Antrag der Klägerin vom 07.04.2005 auf Erteilung einer qualifizierten Vollstreckungsklausel unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu bescheiden.


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