Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 8 Ss-OWi 137/05

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit seinen Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Köln zurückverwiesen.


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