Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 24 U 12/05

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten werden das am 9.12.2004 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 8 O 186/04 - aufgehoben und die Klage abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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