Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 100/04

Tenor

Das Versäumnisurteil des Senats vom 15.2.2005 - 9 U 100/04 - wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistete.


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