Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 3 U 67/05

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen.

Die Berufung des Klägers gegen das am 15.3.2005 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln (16 O 504/02) wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.


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