Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 203/04

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 7.10.2004 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 503/03 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels geändert und wie folgt gefasst:

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 5.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.9.2003 zu zahlen. Im übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.