Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 11 U 16/05

Tenor

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 23.12.2004 (7 O 379/04) mit dem zugrundeliegenden Verfahren aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsstreits – an das Landgericht zurückverwiesen.

2. Die gerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens werden nicht erhoben.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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