Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 81 Ss-OWi 41/05

Tenor

Der Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens über die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör trägt der Betroffene.


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