Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 149/05

Tenor

1.

Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 14. Juli 2005 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 41/05 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3.

Das Urteil ist mit seiner Verkündung rechtskräftig.


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