Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 39/05

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 27. Juli 2005 wird die Wertfestsetzung des Landgerichts in dem Beschluss vom 20. Juli 2005 - 7 T 70/05 - in der Fassung des Beschlusses vom 26. September 2005 dahin abgeändert, dass der Geschäftswert für das Be-schwerdeverfahren auf 3.000,00 EUR festgesetzt wird.


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