Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 11 U 46/05

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 31.01.2005 (15 O 641/05) dahin abgeändert, dass die Beklagte unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt wird, an den Kläger 8.170,93 EUR nebst Zin-sen seit dem 06.08.2004 i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.

2.

Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 28 % und die Beklagte zu 72 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 9 % und die Beklagte zu 91 %.

Die Kosten der Streithelferin tragen der Kläger zu 28 % und die Streithelferin zu 72 %.

4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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