Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 22 W 64/05

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 12. Oktober 2005 gegen das am 30. September 2005 verkündete Zwischenurteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln in Verbindung mit dem Nichtabhilfebeschluss der Kammer vom 10. November 2005 - 16 O 430/03 - wird auf Kosten des Beschwerdeführers zurückgewiesen.


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