Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 13 U 128/05

Tenor

Die Berufung der Klägerin und die Berufung der Beklagten gegen das am 16. Juni 2005 verkündete Urteil des Einzelrichters der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 15 O 494/04 – werden zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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