Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Ws 617/05

Tenor

Der Haftbefehl des Landgerichts Aachen vom 03.08.2005 (64 Kls 103 Js 633/04 - 23/05 -) wird aufgehoben.

Die Staatskasse trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die hierin entstanden notwendigen Auslagen des Angeklagten.


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