Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 Wx 17/06

Tenor

Das Rechtsmittel der Beteiligten Dr. N und K gegen den Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgericht Bonn vom 30.12.2005 - 8 T 284/03 - wird als unzulässig verworfen.

Die Beteiligten Dr. N und K haben die Gerichtskosten des Beschwerdever-fahrens zu tragen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.


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