Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 W 184/05

Tenor

wird auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten die Streitwertfestsetzung im Urteil des Landgerichts Bonn vom 28.11.2005 abgeändert und der Streitwert auf 40.753,46 € festgesetzt.


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