Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 U 135/05

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 20. Oktober 2005 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 12 O 225/05 - wird als unzulässig verworfen.

Der Antrag des Klägers vom 4. Januar 2006 auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgelehnt.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.


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