Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 190/05

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 15. September 2005 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 24 O 178/04 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.


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