Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 Wx 37/06

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 27.01.2006 - 29 T 106/05 - wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Geschäftswert der Rechtsbeschwerde: 24.000,00 EUR


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