Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 14 UF 30/06

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragsstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Königswinter vom 24.11.2005 (7 F 76/04) dahin abgeändert, dass von der Erhebung der Kosten des Verfahrenspflegers abgesehen wird.

Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.


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