Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 Wx 237/05

Tenor

Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin werden die Beschlüsse des Amtsgerichts Aachen vom 17. März 2005 - 12 II 67/04 - und der 2. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 24.11.2005 - 2 T 82/05 - abgeändert.

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an die Antragstellerin 1.401,45 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 31.01.2004 zu zahlen.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten erster Instanz fallen der Antragstellerin zu 68 %, der Antragsgegnerin zu 32 % zur Last. Von den Gerichtskosten zweiter und dritter Instanz tragen die Antragstellerin 60 %, die Antragsgegnerin 40 %.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.


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