Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 139/05

Tenor

Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wird das am 24.06.2005 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 90 O 208/04 – auf die Berufung der Klägerin wie folgt abgeändert und neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 69.832,14 € nebst 5 % Zinsen seit dem 31.01.2003 bis zum 12.07.2004 sowie Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.07.2004 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtstreits tragen die Klägerin 17 % und die Beklagte 83 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Vollstreckung jeweils gegen Sicherheitsleistungen in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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