Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 W 44/06

Tenor

Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen den Streitwertbeschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 26.1.2006 (9 O 472/05) wird zurückgewiesen.

Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Streitwertbeschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 26.1.2006 (9 O 472/05) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und der Streitwert wie folgt festgesetzt:

bis zum 18.12.2005: 35.847,- €

ab dem 19.12.2005: 928.- €.

Die Entscheidung ergeht gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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