Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 14 UF 146/07

Tenor

I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 25.Juli 2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengerichts - Euskirchen - 19 F 531/06 - abgeändert und festgestellt, dass der Kläger nicht der Vater des Beklagten ist.

II. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.


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