Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 Wx 142/06

Tenor

Auf die sofortige weitere Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 13. Juni 2006 – 4 T 208/06 – aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

Der Antrag der Betroffenen, im Wege der einstweiligen Anordnung anzuordnen, dass sie aus dem Heim U entlassen und einstweilen zur offenen Unterbringung in das „Haus C“ in F überstellt wird, wird zurückgewiesen.


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