Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 Wx 98/06

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16.03.2005 – 29 T 209/04 – wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.