Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 17 W 239/06

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers beim Landgericht Köln vom 10. Februar 2006 - 3 O 416/05 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Aufgrund des Urteils des Landgerichts Köln vom 13. Dezember 2005 sind von dem Beklagten an Kosten 2.225,90 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 27. Dezember 2005 an die Klägerin zu erstatten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.

Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 436,11 Euro.


1 2 3 4 5 6 7 8 9

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.