Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 13 U 37/06

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 24. Januar 2006 - 3 O 329/03 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 40.903,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. 05. 2001 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt einschließlich der notwendigen Auslagen der Streithelferin der Klägerin; die Streithelferin der Beklagten trägt ihre Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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