Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 109/06

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 24.05.2006 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 567/05 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Klä-ger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen.


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